 | |  | 1 Dose PROFI-SCHAUM 500 ml Beschreibung: PROFI MONTAGE- und FÜLLSCHAUM B2 ist ein einkomponentiger, selbstexpandierender und gebrauchsfertiger Polyurethanschaum zum Abdichten und Montieren von Fenster- und Türrahmen, zum Ausfüllen von Hohlräumen, z.B. bei Mauerdurchbrüchen, Dachausbauten und Rohrdurchführungen sowie zum Dämmen / Isolieren im Kühlraum- und Kühlwagenbau. PROFI MONTAGE- und FÜLLSCHAUM B2 ist nach 3 Stunden schneidbar. Das Treibgas ist für die Ozonschicht unschädlich.
Grundsoffbasis: Polyurethanschaum Eigenschaften:
- breites Haftspektrum
- chemikalienbeständig
- FCKW-/HFCKW-frei
- füllend
- schall- u. wärmedämmend
- selbstexpandierend
- überputz- u. streichbar
Anwendungen:
- Dämmen und Isolieren im Kühlwagen- und Kühlraumbau
- Befestigen und Ausfüllen im Apparate- und Metallbau sowie in der Elektroinstallation
- Montage und Ausschäumen von Fenster- und Türahmen sowie Fensterbänken
- Schalldämmung
- Ausschäumen von Hohlräumen, z.B. Mauerdurchbrüchen, Dachausbauten, Türzargen, Rohrdurchführungen, Rolladenkästen, etc.
Verarbeitung:
Beigefügtes Adapterröhrchen auf das Ventil aufschrauben und Dose mit Ventil unten ca. 30 x kräftig schütteln, damit sich der Doseninhalt gut vermischt und die Schaumqualität optimiert wird. Fugen bzw. Hohlräume nur zu ca. 1/3 ausschäumen, da der Schaum noch aufgeht. Überstehenden, vollständig ausgehärteten Schaum mit einem Messer wegschneiden.
Verarbeitungstemperatur:
+5°C bis +30°C (optimal: 15-25°C)
Ein technisches Datenblatt finden Sie hier.
Ein absolutes Profi-Produkt aus deutscher Herstellung
Wichtige Information Keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren, jeder Dose liegt ein paar Einweghandschuhe bei. Vor Gebrauch Warnhinweise im Gefahrenfeld auf der Dose lesen
Polyurethanschäume (PU-Schäume oder Montageschäume) werden in vielen Bereichen auch der privaten Nutzung eingesetzt. Einige dieser Produkte enthalten als wichtige Komponente Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) in Mengen über 1 Masseprozent. Ab dem 01.12.2010 sind für MDI-haltige Produkte die Pflichten nach §§ 3 und 5 Chemikalienverbotsverordnung (zum Beispiel Sachkunde, Informationspflicht, Selbstbedienungsverbot) zu berücksichtigen. Deshalb müssen für die Abgabe der MDI-haltigen Bau- und Montageschäume an den privaten Endverbraucher die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abgabe darf nicht an Erwerber erfolgen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 1, Nummer 3). Die Abgabe im Einzelhandel darf nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung erfolgen (§ 4 Selbstbedienungsverbot Chemikalienverbotsverordnung). Der Abgebende informiert den Erwerber über die mit dem Verwenden des Stoffes oder der Zubereitung verbundenen Gefahren, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung (§ 3 Chemikalienverbots-verordnung (Absatz 1, Nummer 5). Es muss in jeder Betriebsstätte (Verkaufseinrichtung) eine Person vorhanden sein (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 2, die o die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat, o die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und o mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Person ist verantwortlich für die Abgabe unter der Berücksichtigung der beschriebenen Pflichten (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung). Die Produkte müssen zusammen mit Einweghandschuhen verkauft werden.
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