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SOUDAL PROFI Pistolenschaum 1-K, 750ml

SOUDAL PROFI Pistolenschaum 1-K, 750ml
Detailansicht 
Einkomonentiger PU-Schaum B2 zum Isolieren, Montieren, Kleben und Ausfüllen
 
Art.Nr.:SLP-03226
Versandgewicht:0,91 kg
Hersteller:SOUDAL
Lieferzeit: ab Lager lieferbar

 
inkl. MwSt (19%)


 
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1 Dose  SOUDAL, Hersteller hochwertiger PU-Schäume, Dicht- und Klebstoffe   PROFI-PISTOLENSCHAUM 750 ml
 
 
 
PROFI - PISTOLENSCHAUM ist ein gebrauchsfertiger, einkomponentiger, selbstexpandierender Polyurethanhartschaum zur Verarbeitung mit einer entsprechenden Dosierpistole.
 
 
Grundsoffbasis: Polyurethan
 
Produkteigenschaften:
- HFCKW- und FCKW-frei (Konvention von Montreal)
- Das Treibgas ist für die Ozonschicht vollständig unschädlich.
- Hervorragende Formstabilität, d.h. kein Volumenschwund und nur geringe Nachdehnung sobald die Aushärtung abgeschlossen ist.
- Ausgezeichnete Haftung auf fast allen Bauuntergründen (außer PE, PP, PTFE und Silicone)
- Höhere Schall- und Wärmedämmung als Mineralwolle, Kork und Fiberglas 
- Hervorragende Montageeigenschaften, durch die Dosierpistole exakt und sparsam zu dosieren
- schnelle Durchhärtung
- Aushärtungsgeschwindigkeit (*) Ca. 30 Minuten - 30 mm Schaumstrang
- Klebfreiheit der Oberfläche (*) Ca. 8 Minuten - 30 mm Schaumstrang
- Schneidbar nach (*) ca. 40 Minuten - 30 mm Schaumstrang
- Entspreizbar nach (*) ca. 2 Stunden - 30 mm Schaumstrang
- Voll belastbar nach (*) ca. 12 Stunden - 30 mm Schaumstrang
- Schaumausbeute (*) ca. 45 L pro Gebinde bei freier Verschäumung Nachdehnung gering
 
(*) Gemessen bei 20°C/65% r.L. Diese Werte können durch Umgebungsfaktoren wie Temperatur, Feuchtigkeit und Art des Substrats variieren.

Anwendungen:

 - Dämmen und Isolieren im Kühlwagen- und Kühlraumbau

- Befestigen und Ausfüllen im Apparate- und Metallbau sowie in der Elektroinstallation

- Montage und Ausschäumen von Fenster- und Türahmen sowie Fensterbänken

- Schalldämmung

- Ausschäumen von Hohlräumen, z.B. Mauerdurchbrüchen, Dachausbauten, Türzargen, Rohrdurchführungen, Rolladenkästen, etc.

Verarbeitung:

Vor Arbeitsbeginn angrenzende Flächen zum Arbeitsbereich abdecken. Dose fest auf das Pistolengewinde aufschrauben und Dose mit Pistole unten ca. 30 x kräftig schütteln, damit sich der Doseninhalt gut vermischt und die Schaumqualität optimiert wird. Mit Stellschraube den Schaumstrang einstellen und dann den Schaum mittels Drücker ausspritzen. Fugen bzw. Hohlräume nur zu ca. 1/3 ausschäumen, da der Schaum noch aufgeht. Frischen Schaum mit Wasser besprühen um Zellstruktur, Durchhärtung und Ausbeute zu verbessern. Überstehenden, vollständig ausgehärteten Schaum mit einem Messer wegschneiden.

Verarbeitungstemperatur:

+5ºC bis +35ºC (Haftflächentemperatur) +15°C bis +25°C (Dosentemperatur)
Bei Bedarf Dose im kühlen bzw. warmen Wasser langsam auf die optimale Temperatur bringen.

Ein technisches Datenblatt finden Sie hier.

Ein absolutes Profi-Produkt aus deutscher Herstellung

 

Wichtige Information
Keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren, jeder Dose liegt ein paar Einweghandschuhe bei. Vor Gebrauch Warnhinweise im Gefahrenfeld auf der Dose lesen

Polyurethanschäume (PU-Schäume oder Montageschäume) werden in vielen Bereichen auch der privaten Nutzung eingesetzt. Einige dieser Produkte enthalten als wichtige Komponente Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) in Mengen über 1 Masseprozent. Ab dem 01.12.2010 sind für MDI-haltige Produkte die Pflichten nach §§ 3 und 5 Chemikalienverbotsverordnung (zum Beispiel Sachkunde, Informationspflicht, Selbstbedienungsverbot) zu berücksichtigen. Deshalb müssen für die Abgabe der MDI-haltigen Bau- und Montageschäume an den privaten Endverbraucher die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:  Die Abgabe darf nicht an Erwerber erfolgen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 1, Nummer 3).  Die Abgabe im Einzelhandel darf nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung erfolgen (§ 4 Selbstbedienungsverbot Chemikalienverbotsverordnung).  Der Abgebende informiert den Erwerber über die mit dem Verwenden des Stoffes oder der Zubereitung verbundenen Gefahren, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung (§ 3 Chemikalienverbots-verordnung (Absatz 1, Nummer 5).  Es muss in jeder Betriebsstätte (Verkaufseinrichtung) eine Person vorhanden sein (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 2, die o die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat, o die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und o mindestens 18 Jahre alt ist.  Diese Person ist verantwortlich für die Abgabe unter der Berücksichtigung der beschriebenen Pflichten (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung).  Die Produkte müssen zusammen mit Einweghandschuhen verkauft werden.

 


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