· Arbeitszeitreduzierung um bis zu 30%
· Hohe Anfangshaftung – auch bei niedrigen Temperaturen
· Sparsam im Verbrauch, da exakt zu dosieren
· Auch für senkrechte Verklebungen geeignet
· Verarbeitbar ab -5°C Umgebungstemperatur
· Flexibel und nicht versprödend
· Gleicht Unebenheiten optimal aus
· Reduzierte Nachexpansion ermöglicht rasches und zuverlässiges
Ausrichten der Dämmplatten
· Enorme Gewichtsreduzierung / enormer Platzgewinn
· schnelle Durchhärtung, bereits ab ca. 1 Stunde kann weitergearbeitet werden
· HFCKW- und FCKW-frei, das Treibgas ist für die Ozonschicht
vollständig unschädlich.
· Lösemittelfrei
· Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102 Teil1
Mehr Sicherheit und Tempo für’s Dach
DÄMMSTOFFKLEBER ist speziell für die innovative und windsogstabile Verklebung von Wärmedämmstoffen im Flachdachbereich entwickelt worden.
Ein schnelleres, sauberes und sicheres Kleben von Dachdämmstoffen ist dank der optimierten Produkt- und Verarbeitungseigenschaften von SOUDAL DÄMMSTOFFKLEBER nun gegeben.
Hohe Sicherheitsreserven
Auch in Deutschland treten inzwischen immer häufiger Stürme in Orkanstärke auf. Windhosen wie in Amerika sind keine Seltenheit mehr und werden künftig immer öfter in Deutschland Schäden anrichten.
SOUDAL DÄMMSTOFFKLEBER haftet schnell und sicher, ist besonders flexibel und versprödet nicht. Gute Eigenschaften, um den wachsenden Anforderungen an Windsogsicherheit im Dachbereich dauerhaft zu genügen.
Zeit ist Geld…
SOUDAL DÄMMSTOFFKLEBER reduziert die Arbeitszeit um bis zu 30%. SOUDAL DÄMMSTOFFKLEBER ist je nach Witterung bereits innerhalb von 60 bis 120 Minuten ausgehärtet. Die Dämmplatten können somit deutlich früher begangen werden und die Folgearbeiten können schneller fortgesetzt werden. Auch bei Temperaturen von -5°C kann SOUDAL DÄMMSTOFFKLEBER noch verarbeitet werden. Darüber hinaus kann das Ausfüllen von Fugen nun in einem Arbeitsschritt deutlich schneller und sicherer ausgeführt werden.
SOUDAL DÄMMSTOFFKLEBER
Einfach und schnell auftragen, Dämmstoffplatte einlegen und spannungsfrei andrücken – fertig!
Auch bei Temperaturen von -5°C noch zu verarbeiten (Dosentemperatur mind. +5°C).
Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten
Flachdachdämmung, Perimeterdämmung, Fassandendämmung, Kellerdeckendämmung, Schalungskleber usw.
Dieser DÄMMSTOFFKLEBER R
evolutioniert die Verklebung von Wärmedämmstoffen
• Zeitersparnis bis zu 30%
Keine Rüstzeiten - kein Wasser - kein Strom - keine Maschinenreinigung - spätestens nach 2 Stunden kann weitergearbeitet werden
• Saubere und leise Verarbeitung
Kein Bohren - kein Schmutz - kein Lärm
• Platz- und Gewichtsreduzierung bis zu 95%
Erleichtert den Transport - reduziert den Lagerplatz - schont den Rücken
• Universelles Haftspektrum
Hohe Sicherheitsreserven dank geprüfter Klebkraft durch das IFBT, Leipzig auf Polystyrol (EPS + XPS)- , PUR- , Phenolharz- Hartschaumplatten, Beton, Putz, Dispersionsfarben, Bitumenbahnen, Holz, Baublech, Hart-PVC
• Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m.K)
Gleiche Dämmeigenschaften wie die Dämmplatten und so auch zum Verfüllen der Dämmplatten - ohne Wärmebrücken! - bestens geeignet
• Schwerentflammbar und TÜV-geprüft
Erhöhte Sicherheit durch Baustoffklasse B1 (DIN 4102-1), Prüfzeugnis P-SAC 02/III-276 (MFPA, Leipzig) Aerosoldosen in intensiven Druck-, Berst- u. Falltests gemäß EN 417 durch den TÜV Süd geprüft und überwacht
DÄMMSTOFFKLEBER
schnell geschäumt und sicher geklebt!
Wichtige Information
Keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren, jeder Dose liegt ein paar Einweghandschuhe bei. Vor Gebrauch Warnhinweise im Gefahrenfeld auf der Dose lesen
Polyurethanschäume (PU-Schäume oder Montageschäume) werden in vielen Bereichen auch der privaten Nutzung eingesetzt. Einige dieser Produkte enthalten als wichtige Komponente Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) in Mengen über 1 Masseprozent. Ab dem 01.12.2010 sind für MDI-haltige Produkte die Pflichten nach §§ 3 und 5 Chemikalienverbotsverordnung (zum Beispiel Sachkunde, Informationspflicht, Selbstbedienungsverbot) zu berücksichtigen. Deshalb müssen für die Abgabe der MDI-haltigen Bau- und Montageschäume an den privaten Endverbraucher die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abgabe darf nicht an Erwerber erfolgen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 1, Nummer 3). Die Abgabe im Einzelhandel darf nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung erfolgen (§ 4 Selbstbedienungsverbot Chemikalienverbotsverordnung). Der Abgebende informiert den Erwerber über die mit dem Verwenden des Stoffes oder der Zubereitung verbundenen Gefahren, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung (§ 3 Chemikalienverbots-verordnung (Absatz 1, Nummer 5). Es muss in jeder Betriebsstätte (Verkaufseinrichtung) eine Person vorhanden sein (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 2, die o die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat, o die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und o mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Person ist verantwortlich für die Abgabe unter der Berücksichtigung der beschriebenen Pflichten (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung). Die Produkte müssen zusammen mit Einweghandschuhen verkauft werden.